Alles Wichtige zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA): Das sind die Unterschiede

Alles Wichtige zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA): Das sind die Unterschiede

Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zwei zentrale Begriffe in der Welt der Betriebswirtschaft, die häufig verwendet, aber selten genau definiert werden. In diesem Artikel beleuchten wir die Unterschiede zwischen diesen beiden wichtigen Kategorien.


12/01/2024     Industrie

Wir untersuchen, wie sie sich in ihrer Funktion, ihrer Rolle in der Rechnungslegung und ihrer Bedeutung für Unternehmen unterscheiden.

 

Anlagevermögen im Detail: Betriebs- und Geschäftsausstattung verstehen

Das Anlagevermögen eines Unternehmens umfasst die wesentlichen Vermögensgegenstände, die langfristig dem Unternehmenszweck dienen. Es wird gemäß § 247 Abs. 2 HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Das Anlagevermögen lässt sich in drei Hauptkategorien unterteilen:

  • Sachanlagen, wie technische Anlagen, Maschinen und betriebliche Grundstücke.
  • Immaterielle Vermögensgegenstände, darunter Patente und Lizenzen.
  • Finanzanlagen, beispielsweise Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, auch BGA oder BuGA genannt, gehört zu den Sachanlagen. Sie umfasst Gegenstände, die in erster Linie administrativen Zwecken dienen und ist somit ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Alltags. Der zielgerichtete Einsatz und die sorgfältige Verwaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung tragen wesentlich zum reibungslosen Ablauf und Erfolg des Unternehmens bei.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung: Was gehört dazu?

Die Verwirrung um den Begriff "Betriebs- und Geschäftsausstattung" liegt oft in seiner Weite und Unbestimmtheit. Diese Bilanzposition dient als Sammelkategorie für Vermögensgegenstände, die sich nicht eindeutig als Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen oder Maschinen definieren lassen. Die Position wird gemäß § 266 Abs. 2 HGB unter "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ausgewiesen. Ziel ist es, eine klarere Abgrenzung und Definition dieser Kategorie durch konkrete Beispiele zu schaffen.

 

Zur Betriebsausstattung gehören u.a.:

  • Werkstatteinrichtungen und Werkzeuge
  • Büromaschinen
  • Arbeitsgeräte
  • Laboreinrichtungen
  • Kantineneinrichtungen
  • Mietereinbauten und vorübergehende Einbauten
  • Kraftfahrzeuge wie Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Gabelstapler 
  • Arbeitsbühnen, Behälter, Tanks

In den Bereich Geschäftsausstattung fallen:

  • Büromaterialien
  • EDV-Systeme
  • Telekommunikationsanlagen
  • Büroeinrichtung, Büromöbel 
  • Einrichtungen für Verkaufs- und Geschäftsräume
  • Vorführwagen eines Fahrzeughändlers 

Wichtig ist, dass diese Gegenstände beweglich sind und eigenständig bewertet werden können, um als Betriebs- oder Geschäftsausstattung zu gelten. Zur genauen Abgrenzung kann es sinnvoll sein, eine Wertermittlung des mobilen Anlagevermögens durchführen zu lassen. 

 

Grenzfälle in der Kategorisierung von Betriebsmitteln

Es gibt Situationen, in denen die Zuordnung zur Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht ganz eindeutig ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Multifunktionsdrucker in einem Unternehmen. Wird dieser sowohl für die Produktion (z.B. Druck von Marketingmaterial) als auch für allgemeine Büroarbeiten eingesetzt, liegt ein Grenzfall vor. In solchen Fällen ist es wichtig zu analysieren, welcher Verwendungszweck überwiegt. Dies entscheidet darüber, ob der Drucker der Betriebs- oder der Geschäftsausstattung zuzuordnen ist.

 

Bilanzierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung: Bewertung und Abschreibungspraxis

Bei der Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Bilanz ist eine differenzierte Vorgehensweise erforderlich. Zunächst wird der Marktwert am Bilanzstichtag zugrunde gelegt. Häufig wird ein niedrigerer Wert angesetzt, dem Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren zugrunde liegen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) empfiehlt aus Effizienzgründen die Bildung von Sammelposten, die von der üblichen Einzelbewertung abweichen. Dies ist in der Handelsbilanz jedoch nur für Posten von untergeordneter Bedeutung zulässig.

In der Steuerbilanz gilt eine andere Regelung: Gegenstände bis 150 Euro werden sofort abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro können seit 2018  im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Diese Regelungen spiegeln den Versuch wider, eine Balance zwischen Genauigkeit und Praktikabilität in der Bilanzierung zu finden.

 

Neue Regelungen zur Abschreibung von Computerhardware und Software

Mit der Aktualisierung der Steuerrichtlinien 2022 hat das Bundesfinanzministerium eine wichtige Änderung bei der Abschreibung von Hard- und Software eingeführt. Unternehmen können künftig Computer, Tablets, Ein- und Ausgabegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware innerhalb eines Jahres vollständig abschreiben. Hierzu gehören also u.a. auch Drucker, Beamer oder Monitore. Mit dieser Änderung, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren auf ein Jahr verkürzt, wird der rasanten technologischen Entwicklung und der damit verbundenen kürzeren Lebensdauer digitaler Geräte Rechnung getragen. Wichtig ist, dass es sich bei der Nutzungsdauer von einem Jahr um ein Wahlrecht und nicht um eine zwingende Vorschrift handelt, sodass die Unternehmen die Möglichkeit haben, bei Bedarf andere Abschreibungsmethoden zu wählen.