Arbeitgeber ist insolvent? So sichern Arbeitnehmer den Lohn

Arbeitgeber ist insolvent? So sichern Arbeitnehmer den Lohn

Die Konfrontation mit der Insolvenz des eigenen Arbeitgebers kann für Arbeitnehmer eine besonders beunruhigende Situation darstellen, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der Lohn- und Gehaltszahlungen. Die Ankündigung eines Insolvenzverfahrens wirft viele Fragen auf:


12/02/2024     Insolvenz

Wie geht es weiter? Wer zahlt im Falle einer Insolvenz mein Gehalt? Was sagt das Arbeitsrecht? Welche Rechte habe ich? 

Ziel dieses Beitrags ist es, Klarheit zu schaffen und den Arbeitnehmern eine Orientierungshilfe in der schwierigen Phase einer Unternehmensinsolvenz zu geben. Wir führen Sie durch die wichtigsten Elemente des Insolvenzverfahrens und erläutern detailliert, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre finanzielle Stabilität zu sichern, falls Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

 

Insolvenz und Arbeitsverhältnis: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Das Insolvenzverfahren des Arbeitgebers hat verschiedene Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis. Zunächst bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, auch wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. An die Stelle des Arbeitgebers tritt der Insolvenzverwalter, der über die Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in dieser Phase weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet sein und haben Anspruch auf Lohn- und Gehaltszahlungen, die durch das Insolvenzgeld abgesichert werden können. Auch Kündigungen sind in dieser Phase möglich, müssen aber den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und entsprechend zu handeln.

 

Bei laufenden Insolvenzverfahren besser gleich kündigen? 

Eine voreilige Kündigung in einem laufenden Insolvenzverfahren ist nicht immer die beste Entscheidung. Aufgrund der Insolvenz kann es zu einer Neubewertung des Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter kommen, wodurch sich Chancen für eine Weiterbeschäftigung oder andere Vorteile ergeben können. Zudem sichert die Zahlung des Insolvenzgeldes für eine gewisse Zeit das Einkommen. Eine übereilte Kündigung könnte diese Chancen zunichte machen. Es empfiehlt sich, vor einer Entscheidung professionellen Rat einzuholen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Erste Schritte nach einem Insolvenzantrag: Die Aufgaben des vorläufigen Verwalters

Nach Eingang eines Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht trifft dieses Maßnahmen, um unzulässige Vermögensverschiebungen zu verhindern. Dazu kann auch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören, der die Insolvenzgründe prüft und feststellt, ob genügend Vermögen für ein geordnetes Insolvenzverfahren vorhanden ist. Die genauen Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters variieren je nach der spezifischen Situation des Unternehmens und den ihm vom Gericht übertragenen Befugnissen.

Anspruch auf Lohn, Insolvenzgeld und Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Im Insolvenzverfahren haben Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Lohnansprüche besondere Rechte, die sie kennen und nutzen sollten, um finanzielle Nachteile zu minimieren. Hier ein chronologischer Überblick:

  • Insolvenzgeld beantragen: Sobald feststeht, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat, sollten Sie umgehend Insolvenzgeld - innerhalb von zwei Monaten - bei der Bundesagentur  für Arbeit beantragen. Dieses sichert Ihr Gehalt für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Forderungen anmelden: Parallel dazu ist es wichtig, Ihre offenen Lohnforderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu gehören nicht nur ausstehende Gehälter, sondern auch Urlaubsgeld oder Überstunden.
  • Verfolgen des Verfahrens: Informieren Sie sich über den Fortgang des Insolvenzverfahrens und mögliche Entscheidungen des Insolvenzverwalters, die Ihre weitere Lohn- und Gehaltszahlung betreffen können.
  • Prüfung weiterer Ansprüche: Neben dem Insolvenzgeld können unter Umständen weitere Ansprüche bestehen, zum Beispiel auf Abfindung oder Schadensersatz. Auch diese sollten Sie rechtzeitig geltend machen.

Wenn der Insolvenzverwalter das Gehalt nicht freigibt

Die Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern durch den Insolvenzverwalter kann für Arbeitnehmer besonders belastend sein. In solchen Fällen ist es wichtig, den Sachverhalt umgehend mit dem Insolvenzverwalter zu klären, da dieser für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des insolventen Unternehmens zuständig ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten ihre Lohnansprüche klar darlegen und prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, kann es notwendig sein, die ausstehenden Löhne gerichtlich einzufordern. Es ist auch ratsam, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, um Unterstützung zu erhalten und eventuell einen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend zu machen.

 

Die Rolle der Insolvenztabelle für Arbeitnehmeransprüche

Die Insolvenztabelle spielt im Insolvenzverfahren eine entscheidende Rolle, da sie eine Übersicht über alle angemeldeten Forderungen gegen das insolvente Unternehmen enthält. Arbeitnehmer, die ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen haben, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, um in diese Tabelle aufgenommen zu werden. Die Position in der Insolvenztabelle ist wichtig, da sie die Reihenfolge bestimmt, in der die Forderungen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Um sicherzustellen, dass die eigenen Ansprüche berücksichtigt werden, ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Anmeldung unerlässlich. Eine genaue Dokumentation und Nachweise über die Höhe der Forderungen sind dabei unerlässlich.

 

Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet? Zügig reagieren, um Lohn & Insolvenzgeld zu sichern

Die unerwartete Insolvenzanmeldung eines Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet und löst Verunsicherung aus. Trotz des ersten Schocks ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln, um keine Fristen zu versäumen. Die rechtzeitige Antragstellung und Forderungsanmeldung sichert die Lohnfortzahlung nach Insolvenzeröffnung. Das Insolvenzgeld kann rückständige Löhne und Gehälter abdecken, und in bestimmten Fällen ist ein Vorschuss durch die Agentur für Arbeit möglich, wenn sich die Bearbeitung des Insolvenzgeldantrags verzögert.