Aufgeld, Steuer oder Standgebühr: Diese Auktionsgebühren gibt es

Aufgeld, Steuer oder Standgebühr: Diese Auktionsgebühren gibt es

Wenn Sie an eine Auktion denken, kennen Sie wahrscheinlich diese Schritte: Sie registrieren sich, geben Ihr Gebot ab und zahlen den Kaufpreis, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Aber ist das wirklich alles? Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es noch weitere Kosten gibt? Und welche Kosten tragen Sie als Einlieferer in eine Auktion? 


19/10/2023     Auktionen

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf diese Auktionsgebühren, damit Sie für Ihre nächste Auktion gut vorbereitet sind.

Auktionsgebühren sind ein wichtiger Aspekt, den sowohl Käufer als auch Verkäufer verstehen sollten. Denn Sie beeinflussen den tatsächlichen Gesamtpreis eines Artikels oder einer Maschine. Im Folgenden erläutern wir die verschiedenen Arten von Auktionsgebühren.

Vom Aufgeld über die Standgebühren bis hin zu den Steuern - wir gehen die verschiedenen Kostenkomponenten durch und geben Ihnen eine klare Vorstellung davon, was Sie bei Auktionen erwartet. 

 

Die verschiedenen Arten von Auktionsgebühren

Auktionsgebühren sind vielfältig und können je nach Auktionshaus und Veranstaltung variieren. Nachfolgend sind einige der häufigsten Arten von Auktionsgebühren aufgeführt:

 

Auktionsgebühren für den Einlieferer:

Einlieferer, also Verkäufer, die Gegenstände in einer Auktion anbieten möchten, können mit spezifischen Kosten konfrontiert sein. Hier sind einige der Kosten, die Verkäufer berücksichtigen müssen:

  1. Abgeld: Das Abgeld ist die Prämie, die der Einlieferer beim erfolgten Verkauf an das Auktionshaus zahlt. Das Abgeld ist in der Regel von der Höhe des Zuschlages abhängig. 

  2. Versicherung: Es ist wichtig, sich zu vergewissern, dass hochwertige Gegenstände während der Auktion versichert sind oder ob zusätzliche Versicherungskosten anfallen.

  3. Kosten für Gutachten und Zertifikate: Wenn Sie Objekte mit besonderen Anforderungen kaufen oder verkaufen, können Kosten für Gutachten und Zertifikate anfallen, um die Echtheit und Qualität der Objekte zu bestätigen, z.B. bei Kunstobjekten oder Kfz-Gutachten. 

  4. Reinigung, Restaurierung, Einrahmung: Für Kunstwerke und Sammlerstücke können Kosten für Reinigung, Restaurierung und Einrahmung anfallen, um die Präsentation und den Wert zu verbessern.

  5. Rücknahmegebühr: Wenn Sie Ihr Objekt nach der Einlieferung zur Auktion zurückziehen möchten, kann eine Rücknahmegebühr anfallen, um die dem Auktionshaus bereits entstandenen Kosten zu decken.

  6. Standgebühren (Verkäufergebühren): Verkäufer müssen unter Umständen Gebühren für das Anbieten ihrer Artikel auf der Auktion bezahlen. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Auktionshaus und Art der angebotenen Objekte.

 

Auktionsgebühren für den Bieter:

Bieter, die an einer Auktion teilnehmen, sollten ebenfalls die verschiedenen Kostenarten berücksichtigen. Hier sind einige der Kosten, die Bieter erwarten können:

  1. Kataloggebühr: In einigen Fällen kann eine Gebühr für den Zugang zum Auktionskatalog erhoben werden. Dies kann hilfreich sein, um sich vorab über die angebotenen Objekte zu informieren.

  2. Aufgeld (Käuferprämie): Dies ist eine Gebühr, die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis zahlen. Damit werden die Kosten der Versteigerung gedeckt und das Auktionshaus unterstützt. Da die Höhe des Aufgeldes variieren kann, ist es ratsam, sich im Voraus darüber zu informieren.

  3. Steuern (Regelbesteuert oder Differenzbesteuert): Abhängig von Ihrem Standort und den geltenden Steuergesetzen können Steuern auf den Kaufpreis erhoben werden. Diese Steuern sind in der Regel nicht im Auktionspreis enthalten und wirken sich daher zusätzlich auf den Endpreis aus.

    Wenn ein Auktionsobjekt von einem Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, verkauft wird, gilt die Regelbesteuerung als verpflichtend. Bei Auktionsgegenständen von Privatpersonen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann das Auktionshaus die Sonderregelung der Differenzbesteuerung anwenden.

  4. Transport- und Lagerkosten: Möglicherweise müssen Sie nach dem Kauf für den Transport und die Lagerung der erworbenen Gegenstände aufkommen, was sich ebenfalls auf Ihre Gesamtausgaben auswirkt. 

 

Auktionsgebühren im Überblick: Ein Rechenbeispiel für den Käufer

Lassen Sie uns die Auktionsgebühren anhand eines konkreten Beispiels für einen Käufer veranschaulichen:

Angenommen, ein Käufer erwirbt einen Artikel bei einer Auktion mit einem Zuschlagspreis von 1.000 Euro. Hier sind die verschiedenen Kosten, die auf den Käufer zukommen:

  1. Aufgeld (Käuferprämie): Angenommen, das Aufgeld beträgt 18% des Zuschlagspreises. Das bedeutet, dass der Käufer zusätzlich 180 Euro (18% von 1.000 Euro) als Aufgeld zahlen muss.

  2. Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld: In vielen Fällen wird auf den Zuschlagspreis Umsatzsteuer erhoben. Angenommen, die UST beträgt 19%. Das bedeutet, der Käufer zahlt zusätzlich 224,20 Euro (19% von 1.180 Euro) an Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis.

  3. Transportkosten: Nehmen wir an, es fallen Transportkosten in Höhe von 200 Euro als Pauschale an.

Insgesamt betragen die Auktionsgebühren für diesen Käufer 604,20 €, der Rechnungsbetrag beträgt 1.604,20 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld, der Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis, der Umsatzsteuer auf das Aufgeld und den Transportkosten.

 

Bei Kunstauktionen meist geteilt: die Folgerechtsabgabe

Die Folgerechtsabgabe, auch Resale Right oder droit de suite genannt, ist eine Abgabe, die bei bestimmten Verkäufen von Kunstwerken und Werken der angewandten Kunst erhoben wird. Beim Wiederverkauf von Kunstwerken, deren Urheber noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, wird eine Folgerechtsabgabe erhoben.

Mit dieser Abgabe sollen die Kunstschaffenden an der Wertschöpfung aus dem Weiterverkauf ihrer Werke beteiligt werden. In Deutschland werden die Einzelheiten zum Folgerecht und zur entsprechenden Folgerechtsvergütung durch §26 UrhG geregelt, während in Österreich §16 UrhG die entsprechenden Regelungen enthält. Die Folgerechtsvergütung wird prozentual vom Verkaufspreis ermittelt und hat eine Obergrenze von 12.500 Euro. In der Praxis ist es üblich, dass Auktionshäuser die Folgerechtsabgabe sowohl dem Käufer als auch dem Einlieferer weiterberechnen.

 

Versicherungskosten: Schutz für wertvolle Auktionsgegenstände

Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust können unvorhergesehene Ereignisse sein, die sowohl für den Einlieferer als auch für den Käufer erhebliche finanzielle Verluste bedeuten können. Hier kommen Versicherungen ins Spiel.

Arten von Versicherungen in Auktionen:

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die in Auktionshäusern eine Rolle spielen:

  1. Transportversicherung: Diese Art der Versicherung schützt den Artikel während des Transports zum und vom Auktionshaus. Dies ist besonders wichtig, da der Transportprozess riskant sein kann.

  2. Lagerungsv​​ersicherung: Wenn Artikel vor oder nach der Auktion gelagert werden müssen, kann eine Lagerungsv​​ersicherung zusätzlichen Schutz bieten. Diese Versicherung deckt mögliche Schäden oder Verluste während der Lagerung ab.

  3. Haftpflichtversicherung: Auktionshäuser selbst haben oft Haftpflichtversicherungen, um Schäden oder Verluste während der Auktion abzudecken. Dies bietet den Einlieferern und Käufern zusätzliche Sicherheit.

Oftmals fällt eine pauschale Versicherungsgebühr an, die dem Verkäufer in Rechnung gestellt wird.

 

Spezialgebühren: Expertenbewertung und Restaurierungskosten 

Insbesondere bei Antiquitäten, Kunstgegenständen oder Sammlungsstücken kann eine Schätzung durch einen Sachverständigen erforderlich sein, um den genauen Wert zu ermitteln. Diese Expertenbewertungen sind oft mit speziellen Gebühren verbunden, die Einlieferer berücksichtigen sollten.

Expertenschätzung: Vor allem bei Unikaten oder seltenen Objekten ist eine Expertenschätzung von großer Bedeutung. Experten können den Zustand, die Echtheit und den geschätzten Marktwert eines Objekts genau bestimmen. Die Kosten für diese Bewertungen variieren je nach Komplexität und Umfang, sollten aber als Investition in eine genaue Wertermittlung betrachtet werden.

Restaurierungskosten: Einige Objekte, insbesondere Antiquitäten oder Kunstgegenstände, können vor der Versteigerung restauriert werden, um ihren Wert zu steigern. Diese Restaurierungsarbeiten können ebenfalls Kosten verursachen und sollten im Voraus vereinbart werden. Die Restaurierung kann dazu beitragen, den Zustand eines Objekts zu verbessern und sein Potenzial auf dem Auktionsmarkt zu maximieren.

Einlieferer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sonderkosten, die im Zusammenhang mit der Begutachtung und Restaurierung anfallen können, ihre Rentabilität beeinflussen. Eine genaue Wertermittlung und die Aufwertung der Objekte durch Restaurierung können sich jedoch langfristig auszahlen und das Interesse potenzieller Käufer steigern. Eine transparente Kommunikation zwischen Einlieferer und Auktionshaus ist entscheidend, um Kosten und Erwartungen im Voraus zu klären.

 

Fazit: Auktionsgebühren auf einen Blick

In diesem Artikel haben wir die verschiedenen Auktionsgebühren beleuchtet, die beim Kauf und Verkauf von Artikeln auf Auktionen anfallen können. Dabei haben wir gesehen, dass Auktionsgebühren vielfältig sein können und sich von Auktion zu Auktion und von Auktionshaus zu Auktionshaus unterscheiden. Ein gründliches Verständnis dieser Kosten ist entscheidend, um unerwartete Überraschungen bei Auktionen zu vermeiden.

Vom Abgeld über das Aufgeld bis hin zu Steuern, Standgebühren und Versicherungskosten - jede Art von Auktionsnebenkosten hat ihre eigene Funktion und Bedeutung im Auktionsprozess. Für Einlieferer und Käufer ist es wichtig, diese Kosten zu berücksichtigen und in ihre Entscheidungen einzubeziehen.

Letztendlich ermöglichen die Auktionsgebühren einen reibungslosen Ablauf der Auktion und schützen die Interessen aller Beteiligten. Einlieferer profitieren von einer professionellen Präsentation und Vermarktung ihrer Objekte, während Käufer die Gewissheit haben, dass ihre erworbenen Schätze sicher und versichert sind.