Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Solana oder XRP sind längst fester Bestandteil vieler Anlegerportfolios. Doch was passiert, wenn jemand, der Krypto besitzt, in eine finanzielle Schieflage gerät?
13/03/2025 Insolvenz
Während Bankguthaben oft durch eine Einlagensicherung geschützt sind, ist das bei Kryptowerte nicht selbstverständlich. Handelsplattformen bzw. Kryptobörsen wie Trade Republic, eToro oder Bitpanda bieten ihren Nutzern zwar verwahrteCoins an, doch in Falle einer Insolvenz stellt sich die Frage: Wer hat Zugriff auf die erworbenen Kryptowährungen? Können Gläubiger auf das digitale Kapitalzugreifen oder sind die Coins sicher?
Dieser Ratgeber erklärt, wie Bitcoin & Co. im Insolvenzfall behandelt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungengelten und wie Sie Ihr Kryptovermögen möglichst sicher verwahren.
Viele Anleger glauben, dass Kryptowährungen aufgrund der dezentralen Blockchain-Technologie vor Pfändungsicher sind. Das ist ein Irrtum. In Deutschland kann ein Insolvenzverwalter auf Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowertezugreifen, wenn sie als Vermögen gelten.
Entscheidend ist dabei, wo und wie die Coins verwahrt werden:
Fazit: Ja, Bitcoin ist pfändbar – aber nur, wenn die Zugriffsmöglichkeiten bestehen.
Ein Wallet ist nicht vergleichbar mit einem Bankkonto, sondern eher wie ein digitaler Tresor. Die Schlüssel zu diesem Tresor sind die Private Keys – und ohne sie kann kein Zugriff auf die Kryptowerte erfolgen.
Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass der Schuldner seine Private Keys herausgibt. Weigert sich der Schuldner oder hat er die Zugangsdaten verloren, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
Tipp: Wer seine Kryptowährungen sicher verwahren will, sollte ein Hardware-Wallet nutzen – aber sich auch bewusst sein, dass er im Falle einer Insolvenz verpflichtet sein kann, die Zugangsdaten offenzulegen.
Ja. Krypto-Investitionen müssen in der Vermögensaufstellung eines Insolvenzverfahrens offengelegt werden. Das betrifft sowohl Bitcoin als auch andere digitale Währungen, die auf Handelsplattformen oder privaten Wallets liegen.
Verschweigen Schuldner ihre Krypto-Bestände, kann das als Insolvenzverschleppung gewertet werden – mit möglichen strafrechtlichen Folgen.
Wichtig: Auch wenn eine Börse oder ein Wallet außerhalb Deutschlands genutzt wird, müssen die darin liegenden Kryptowerte in der Insolvenzanmeldung berücksichtigt werden.
Im Insolvenzverfahren werden alle Vermögenswerte des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu bedienen. Doch bei Kryptowährungen ist es nicht immer eindeutig, wem sie gehören.
Fazit: Es kommt darauf an, wie die Coins verwahrt wurden.
Viele Anleger fragen sich, ob es eine Möglichkeit gibt, ihre Krypto-Werte vor einer möglichen Insolvenz zu schützen. Rechtlich gesehen gehören alle Geldanlagen zur Insolvenzmasse – also auch Bitcoin und Ethereum.
Einige Vorsichtsmaßnahmen können helfen, Risiken zu minimieren:
Ein Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, alle Vermögenswerte zu erfassen und gerecht unter den Gläubigern zu verteilen. Doch bei Krypto ist das nicht so einfach:
Hinweis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet den Umgang mit Kryptowerten in Insolvenzverfahren genau, um Anleger zu schützen.
Die Blockchain bietet zwar ein hohes Maß an Sicherheit, doch im Insolvenzrecht gibt es Herausforderungen:
Manche Schuldner versuchen, ihr Kapital durch Krypto-Transfers vor der Insolvenz zu retten. Doch Vorsicht:
Auch nach einer Insolvenz können steuerliche Pflichten bestehen:
Kryptowährungen bieten viele Chancen, doch im Insolvenzfall gelten klare Regeln. Bitcoin, Ethereum & Co. sind kein rechtsfreier Raum – wer in digitale Währungen investiert, sollte sich frühzeitig über rechtliche Aspekte informieren.
Kryptowährungen sind längst Teil des modernen Finanzsystems. Ob als Zahlungsmittel, Investition oder Rücklage – eine kluge Verwaltung hilft, Risiken zu minimieren und langfristig Kapital zu sichern.