GbR insolvent – was nun? Ablauf, Haftung, Risiken und Lösungen

GbR insolvent – was nun? Ablauf, Haftung, Risiken und Lösungen

Die Insolvenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann schwerwiegende Folgen für die Gesellschafter haben. Da die GbR eine Personengesellschaft ist, haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Rechtsform der GbR unterscheidet sich von einer GmbH, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.


11/02/2025     Industrie, Insolvenz

 

Nach BGB unterliegen die Gesellschafter einer GbR der sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden der Gesellschaft haftet, selbst wenn er aus dem Betrieb ausscheidet. Doch wann genau gilt eine GbR als insolvent? Wie läuft das Insolvenzverfahren ab? Und welche Möglichkeiten gibt es, die persönliche Haftung zu minimieren?

Dieser Artikel gibt einen klaren Überblick über den Ablauf einer GbR-Insolvenz, die persönlichen Risiken der Gesellschafter und mögliche Alternativen, um finanzielle Schäden bestmöglich abzusichern.

 

Wann gilt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als insolvent?

Eine GbR ist insolvent, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Das ist der Fall, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Nach BGB § 15a InsO besteht für die Gesellschafter eine gesetzliche Pflicht, die Insolvenz rechtzeitig anzumelden. Diese Pflicht gilt nicht für die Gesellschaft selbst, sondern für die Gesellschafter als handelnde Personen.

Da die GbR eine Personengesellschaft ist, gibt es keine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Dies erhöht das Haftungsrisiko, da Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen für offene Schulden einstehen müssen.

Sind noch finanzielle Mittel vorhanden, können verbliebene Vermögenswerte genutzt werden, um eine Insolvenz zu vermeiden. Falls nicht, droht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ablauf einer GbR-Insolvenz: Schritt für Schritt

1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ein Insolvenzverfahren kann nur auf Antrag eines Gesellschafters oder eines Gläubigers eröffnet werden. Die Insolvenz wird dann von einem Insolvenzverwalter geführt, der das Vermögen der GbR verwaltet.

2. Feststellung der Insolvenzgründe: Es wird geprüft, ob die GbR zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Dies ist zwingend erforderlich, um die Insolvenz rechtskräftig zu machen.

3. Haftungsprüfung der Gesellschafter: Da die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, wird geprüft, in welchem Umfang die einzelnen Gesellschafter zur Begleichung der Verbindlichkeiten verpflichtet sind.

4. Verwertung des GbR-Vermögens: Das Vermögen der Gesellschaft wird durch den Insolvenzverwalter verwertet, um offene Forderungen zu begleichen. Sind die Mittel nicht ausreichend, müssen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen einspringen.

5. Auflösung der GbR: Nach Abschluss des Verfahrens wird die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschafter bleiben jedoch auch danach persönlich für nicht beglichene Schulden verantwortlich.

 

Haftung und persönliche Risiken der GbR Gesellschafter

Das größte Risiko einer GbR-Insolvenz liegt in der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Da die GbR eine Personengesellschaft ist, gibt es keine Haftungsbeschränkung. Jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der Gesellschaft.

Gesamtschuldnerische Haftung: Gläubiger können offene Forderungen gegen einen oder alle Gesellschafterdurchsetzen. Das bedeutet, dass ein Gesellschafter für die gesamten Schulden aufkommen muss, falls die anderen zahlungsunfähig sind.

Privatvermögen in Gefahr: Das Insolvenzverfahren schützt die Gesellschaft nicht automatisch vor Forderungen gegen die Gesellschafter. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert eine Privatinsolvenz.

Ausscheiden eines Gesellschafters: Auch nach dem Ausscheiden bleibt ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten aus der Zeit seiner Tätigkeit haftbar. Ein klar geregelter Gesellschaftsvertrag kann helfen, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Da in der Praxis oft unklare Haftungsfragen auftreten, ist eine Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberatersinnvoll, um sich bestmöglich abzusichern.

 

Alternativen zur Insolvenz: Rettungsmaßnahmen und Auflösung

Nicht jede wirtschaftliche Schieflage muss direkt zur Insolvenz führen. Es gibt Alternativen, die Gesellschafter prüfen sollten, bevor sie Insolvenz anmelden:

Verhandlungen mit Gläubigern: Ein außergerichtlicher Vergleich kann helfen, Schulden zu reduzieren oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Sanierung der GbR: Falls die GbR wirtschaftlich noch tragfähig ist, können Umschuldungen oder Investoren helfen, das Unternehmen zu stabilisieren.

Auflösung statt Insolvenz: Falls noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, kann eine freiwillige Auflösung der GbReine bessere Lösung sein. Hierbei müssen alle offenen Verbindlichkeiten beglichen werden, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird.

Falls ein Gesellschafter aus der GbR scheiden möchte, sollte geprüft werden, ob eine klare vertragliche Regelung für den Austritt im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde. Fehlt eine solche Klausel, bleibt der ausgeschiedene Gesellschafter weiterhin haftbar.

Die Entscheidung zwischen Insolvenz oder alternativen Maßnahmen hängt stark von der individuellen Situation ab. Wichtig ist, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und die richtige Strategie zu wählen.

 

Fazit: Die richtige Strategie für betroffene GbRs

Die Insolvenz einer GbR ist mit erheblichen Risiken für die Gesellschafter verbunden. Da die GbR eine Personengesellschaft ist, haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch Schutz vor Forderungen – Gläubiger können weiterhin gegen die Gesellschafter vorgehen.

Ein gut geregelter Gesellschaftsvertrag kann dazu beitragen, das Haftungsrisiko zu begrenzen. Zudem sollten Gesellschafter rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Schäden zu minimieren. Wer über eine Auflösung der GbR nachdenkt, sollte darauf achten, dass alle vertraglichen Verpflichtungen geklärt sind.

Ob Insolvenz, Sanierung oder freiwillige Auflösung – jede GbR sollte sich frühzeitig über die besten Optionen informieren. Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Anwalt kann helfen, wirtschaftliche Folgen zu minimieren und die bestmögliche Lösung für die Gesellschaft und ihre Vertragspartner zu finden.