Die Schließung eines Betriebes ist eine weitreichende Entscheidung mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
18/03/2025 Industrie, Insolvenz
Egal, ob eine Filiale, ein gesamter Standort oder das Unternehmen als Ganzes betroffen ist – es gibt zahlreiche Aspekte, die Unternehmer beachten müssen.
Von betriebsbedingten Kündigungen über Sozialpläne bis hin zur korrekten Massenentlassungsanzeige: Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und Fehler können teuer werden. Besonders der Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die geltenden Kündigungsfristen spielen eine entscheidende Rolle.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie der Prozess einer Standortschließung rechtssicher abläuft und worauf bei der Verwertung von Maschinen und Inventar zu achten ist.
Eine Betriebsschließung stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigt. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind streng:
Unternehmen sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Kündigungen rechtssicher umzusetzen und Konflikte zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Schließt ein Betrieb dauerhaft, sind betriebsbedingte Kündigungen möglich. Doch nicht jede Betriebsstilllegung genügt als Begründung.
Wichtig: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn sie auf einem dringenden betrieblichen Erfordernis basiert und keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
Gerade bei mehreren Betrieben innerhalb eines Unternehmens kann die Kündigung komplex sein, da geprüft werden muss, ob eine Versetzung in eine andere Filiale möglich wäre.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 622 BGB beträgt sie je nach Betriebszugehörigkeit zwischen vier Wochen und sieben Monaten.
Wichtige Punkte:
Ein Verstoß gegen gesetzliche Kündigungsfristen kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist.
Nicht alle Arbeitnehmer können einfach betriebsbedingt gekündigt werden. Nach § 1 KSchG gilt für viele Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz.
Besonders geschützt sind:
Außerdem muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Eine falsche Sozialauswahl kann die Kündigung unwirksam machen.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – sie muss entweder im Sozialplan, im Tarifvertrag oder in einem individuellen Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden.
In der Praxis werden jedoch oft freiwillige Abfindungen gezahlt, um teure Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
Nach § 111 BetrVG muss der Betriebsrat frühzeitig über die Stilllegung informiert werden. Er kann Einspruch gegen Kündigungen erheben und auf einen Sozialplan drängen.
Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte informieren und bei Zweifeln einen Fachanwalt für Arbeitsrechtkonsultieren.
Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten müssen Unternehmer auch über die Verwertung von Maschinen, Betriebsausstattung (BGA) und Inventar nachdenken.
Ein geplanter Verkaufsprozess hilft, den Wert der Maschinen optimal zu nutzen und finanzielle Verluste zu minimieren.
Viele betriebsbedingte Kündigungen scheitern an Formfehlern oder unzureichender Begründung.
Die häufige Fehler sind:
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, den Prozess rechtssicher zu gestalten.
Eine Standortschließung ist eine komplexe Herausforderung, die Unternehmer sorgfältig vorbereiten müssen. Rechte der Arbeitnehmer, Kündigungsregelungen und die Verwertung des Inventars sollten frühzeitig bedacht werden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Wer sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben und den Rechten der Arbeitnehmer auseinandersetzt, kann Standortschließungen wirtschaftlich und rechtlich sicher durchführen.