Was der vereidigte Auktionator darf – Rechte und Pflichten im Überblick

Was der vereidigte Auktionator darf – Rechte und Pflichten im Überblick

Vereidigte Auktionatoren sind eine wesentliche Säule bei Versteigerungen. Sie verfügen über besondere Befugnisse, die über die eines gewöhnlichen Versteigerers hinausgehen. Die Tätigkeit beginnt mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit und Qualifikation gegenüber der zuständigen Behörde.


11/09/2024     Auktionen

 

Dazu sind unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Die öffentliche Bestellung ermöglicht es, Auktionen rechtssicher und gemäß den strengen Vorgaben der Versteigerungsverordnung (VerstV) durchzuführen. Somit können sie im Auftrag von Einlieferern für eine transparente und ordnungsgemäße Verwertung von Gütern sorgen.

Was ist ein vereidigter und besonders qualifizierter Auktionator?

Ein vereidigter und damit besonders qualifizierter Auktionator ist weit mehr als nur ein Versteigerer; er ist ein hochspezialisierter Fachmann, der unter strengen gesetzlichen Vorgaben agiert und umfassendes Know-how in seinen Beruf einbringt. Bevor eine Person bestellter und vereidigter Versteigerer tätig werden darf, muss er jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehört eine sorgfältige Prüfung der Zuverlässigkeit durch die zuständige Behörde, die eine Vielzahl von Dokumenten wie ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis verlangt. Erst wenn diese Prüfung erfolgreich bestanden ist, kann die öffentliche Bestellung als vereidigter Auktionator erfolgen, wodurch dem Auktionator weitreichende Rechte im Rahmen von Versteigerungen eingeräumt werden.

Diese Rechte sind insbesondere in Situationen relevant, in denen Vermögensgegenstände zwangsweise aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte versteigert werden müssen. Darüber hinaus obliegt dem Auktionator nicht nur die Durchführung der Versteigerung selbst, sondern auch die sorgfältige Vorbereitung, wie die Anfertigung eines Verzeichnisses der zu versteigernden Waren und die Einhaltung gesetzlicher Fristen, wie der Anmeldung der Auktion spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Dies stellt sicher, dass der Zuschlag im rechtlichen Rahmen und zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfolgt.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als vereidigter Auktionator

Die Tätigkeit als vereidigter Auktionator setzt die Erfüllung strenger Voraussetzungen voraus, die sowohl fachliche Qualifikationen als auch persönliche Integrität sicherstellen sollen. Zunächst ist eine Antragsstellung bei der zuständigen Behörde erforderlich, die den Bewerber einer gründlichen Überprüfung unterzieht. 

Voraussetzungen im Überblick:

  • Antragsstellung bei der zuständigen Behörde
     Gründliche Überprüfung des Bewerbers durch die Behörde
  • Einreichung notwendiger Dokumente
    Polizeiliches Führungszeugnis
    Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Prüfung auf Versagungsgründe
    Keine Vorstrafen
    Keine ungeordneten finanziellen Verhältnisse
  • Erteilung der notwendigen Erlaubnis
    Behördliche Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit
  • Gewerbeanmeldung
     Anmeldung eines neuen Gewerbes oder Erweiterung eines bestehenden Gewerbes
  • Öffentliche Bestellung als vereidigter Auktionator
    Formale Voraussetzung zur Durchführung von Versteigerungen

Befugnisse nach öffentlicher Bestellung des Auktionators 

Nach der öffentlichen Bestellung erhält der Auktionator umfangreiche Befugnisse, die es ihm ermöglichen, Versteigerungen rechtssicher und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Diese Befugnisse umfassen sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Auktionen im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Insolvenzverwaltern. Der Auktionator ist dazu berechtigt, eine Vielzahl von Gegenständen zu versteigern, darunter auch gebrauchte Waren und Immobilien. Die Versteigerungen müssen dabei unter Einhaltung der Versteigerungsverordnung (VerstV) erfolgen, die klare Regeln festlegt. So darf eine Auktion maximal sechs Tage dauern, und den Bietern muss mindestens zwei Stunden vor Beginn der Auktion die Möglichkeit zur Besichtigung der Waren gegeben werden. In Ausnahmefällen, etwa bei verderblicher Ware, können diese Fristen angepasst werden. Der Auktionator ist zudem verpflichtet, ein detailliertes Verzeichnis der zu versteigernden Waren anzufertigen und dieses auf Verlangen der zuständigen Behörde oder der IHK vorzulegen. Diese umfangreichen Befugnisse sind entscheidend, um die Rechte aller Beteiligten – vom Auftraggeber bis zu den Bietern – juristisch einwandfrei zu wahren.

Befugnisse im Überblick:

  • Durchführung von Versteigerungen
    im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen und Insolvenzverwaltern
  • Erlaubnis zur Versteigerung verschiedener Güter
    einschließlich gebrauchter Waren und Immobilien
  • Einhaltung der Versteigerungsverordnung (VerstV)
    z.B. Dauer der Auktion maximal sechs Tage
  • Verwertung von Vermögensgegenständen im Rahmen von Pfandrechten, insbesondere bei zwangsweisen Versteigerungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Gewerbeordnung und Versteigerungsverordnung (VerstV)

Ein vereidigter Auktionator ist befugt, Versteigerungen zu organisieren und durchzuführen. Dabei hat er die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Spontane Auktionen sind nicht zulässig. Jede Versteigerung muss sorgfältig geplant werden. Die Versteigerungsverordnung (VerstV) bildet das rechtliche Fundament, insbesondere für Präsenzversteigerungen, und definiert klare Regeln, die der Auktionator einhalten muss.

Die Anmeldung einer Auktion muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Behörde sowie bei der örtlichen IHK erfolgen. Diese Frist kann nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei der Versteigerung verderblicher Waren, verkürzt werden. Für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse ist keine Anzeige erforderlich. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: Ort und Zeitpunkt der Auktion, Art der zu versteigernden Waren sowie bei neuen oder verbrauchsgebundenen Artikeln die Namen und Anschriften der Auftraggeber.

Des Weiteren ist der Auktionator dazu verpflichtet, ein umfassendes Verzeichnis der zu versteigernden Gegenstände zu erstellen, welches bei Bedarf der Behörde vorzulegen ist. Jedes Objekt muss in der Liste genau beschrieben und gekennzeichnet sein. Im Rahmen der Durchführung der Auktion sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen. Versteigerungen dürfen in der Regel nur an Werktagen stattfinden und eine Dauer von maximal sechs Tagen nicht überschreiten. Eine Ausnahme kann auch hier für verderbliche Waren gemacht werden. Zudem ist der Auktionator verpflichtet, den Interessenten mindestens zwei Stunden vor Beginn der Auktion die Möglichkeit zur Besichtigung der Waren zu bieten. Der Zuschlag erfolgt erst nach dreimaliger Wiederholung des höchsten Gebots.

Häufige Missverständnisse: Der Auktionator ist kein Verkäufer

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass die Tätigkeit eines Auktionators lediglich die eines Verkäufers ist, der mit bestimmten Verkaufstechniken arbeitet. Die Rolle eines vereidigten Auktionators unterscheidet sich erheblich von der eines herkömmlichen Verkäufers. Im Gegensatz zu Verkäufern, die häufig direkt im Interesse ihres Unternehmens oder als Privatpersonen agieren, handelt der Auktionator im Auftrag von Dritten, wie z. B. Insolvenzverwaltern, Gerichten oder Privatpersonen, die ihre Vermögensgegenstände versteigern lassen. 

Ein Auktionator ist dabei an strenge juristische Vorgaben gebunden, die in der Versteigerungsverordnung (VerstV) und der Gewerbeordnung festgelegt sind. Im Gegensatz zu Verkäufern, die ihre Waren frei am Markt anbieten, darf ein Auktionator nur versteigern, was ihm durch einen schriftlichen Vertrag mit dem Auftraggeber übertragen wurde. Des Weiteren unterliegt seine Tätigkeit strengen Reglementierungen, die sich auf die Art der versteigerbaren Güter sowie die genaue Durchführung der Auktion beziehen. Der Auktionator trägt eine hohe Verantwortung, da er gewährleisten muss, dass die Versteigerung rechtlich einwandfrei und transparent abläuft.

Dadurch werden die Interessen aller Beteiligten – vom Auftraggeber bis zum Bieter – geschützt.